Impressum
Verantwortlich:
Uwe Groth M. A.
Kontakt:
kontakt@uwe-groth.de; Sandberg 123 A, 25524 Itzehoe, mobil: 0163 317 3811
Registereintrag:
Bitte eintragen
Umsatzsteuer-ID:
DE267507482
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
67039581226
Aufsichtsbehörde:
Finanzamt Itzehoe
Uwe Groth M.A. Übersetzungen Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltungsbereich(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen demÜbersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart odergesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nurverbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.2. Auftragserteilung und Umfang des Übersetzungsauftrags(1) Die Übersetzungsaufträge werden vom Kunden in elektronischer oder gedruckter Formerteilt. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden gegen Vorkasseauch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hierausergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. (2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältigausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen derÜbersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat derAuftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zuLasten des Übersetzers.(4) Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eineunklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständlicheoder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.4. Ausführung und Mängelbeseitigung(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübungausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungendurch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbarebzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Insofern der Auftraggeber die Verwendungbestimmter Terminologien und Formulierungen im übersetzten Zieldokument durchentsprechende schriftliche Zusätze bei der Beauftragung des Projektes gefordert hat, muss derÜbersetzer dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen.(2) Der Übersetzer ist dazu verpflichtet, die Dokumente des Auftraggebers mit dergrößtmöglichen Sorgfalt und Qualität zu übersetzen und darf dabei ohne entsprechendeVereinbarung keinerlei Kürzungen, Erweiterungen, Auslassungen oder Veränderungen amjeweiligen Ausgangstext des Auftraggebers vornehmen. Dennoch akzeptiert der Auftraggeber,dass der Übersetzer aufgrund stilistischer, kultureller und sozialer Unterschiede zwischen derjeweiligen Ausgangs- und Zielsprache überall dort Änderungen an den in denAusgangsdokumenten enthaltenen Formulierungen vornehmen darf, wo die im Ausgangstextverwendete Formulierung im betreffenden sprachlich-stilistischen Kontext exzeptionell, starkbildhaft oder in der Zielsprache uneindeutig oder nicht sinngemäß reproduzierbar ist.(3) Jedes im Rahmen eines Übersetzungsprojektes vom Auftraggeber übersandte
Ausgangsdokument wird vom Übersetzer als endgültige Fassung angesehen. Falls derAuftraggeber den Inhalt einzelner oder aller Dokumente nach Projektbeginn oder nachProjektende ändert und diesbezüglich vom Übersetzer eine Aktualisierung der bereitsbegonnenen bzw. abgeschlossenen Übersetzung wünscht, ist dies nur auf der Grundlage einesgesonderten Projektes möglich und daher nicht im Preis des ursprünglichenÜbersetzungsprojektes inbegriffen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind dieLieferfristen ebenfalls neu zu verhandeln.(4) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständigeTextvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführensind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.(5) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichenMangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenenMängel durch den Übersetzer. Dabei muss der Auftraggeber dem Übersetzer den konkretenUmfang sowie die genauen Einzelheiten der Beanstandung/en mitteilen, damit der Übersetzerdiese zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers beheben kann. Für die Nacharbeit ist demÜbersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Der Auftraggeber mussdie vom Übersetzer übersetzten Zieldokumente in eigener Verantwortung prüfen und demÜbersetzer etwaige Mängel binnen 10 Tagen nach der Übersendung der betreffendenZieldokumente schriftlich anzeigen.(6) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nichtinnerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. DerÜbersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandesunterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins aufhöherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vomAuftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Als höhere Gewalt gelten Streiks,Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen,Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- undTelekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation,die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Übersetzers resultiert unddiesem eine ordnungsgemäße und fristgemäße Ausführung des beauftragtenÜbersetzungsprojektes unmöglich macht. Weitergehende Rechte, insbesondereSchadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.5. Haftung(1) Die Haftung des Übersetzers für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus seinerÜbersetzungsarbeit resultieren, ist auch für den Fall, dass es sich dabei um eine direkte oderindirekte Verletzung zivil- oder strafrechtlicher Umstände handelt, im Höchstfall auf denGesamtpreis der für das betreffende Projekt vom Übersetzer erstellten und an denAuftraggeber übersandten Rechnung beschränkt.(2) Für eine eventuell nachteilige Auslegung zweideutiger Textstellen, die bereits im zuübersetzenden Ausgangsdokument vorhanden waren, kann der Übersetzer nicht haftbargemacht werden. Darüber hinaus kann der Übersetzer nicht vom Käufer der mündlichen oderschriftlichen Übersetzungen für Fehler, Auslassungen, die falsche Verwendung vonRedewendungen oder sonstige Fehler haftbar gemacht werden, die er nicht vorsätzlich oderfahrlässig herbeigeführt hat.6. Berufsgeheimnis und DatenschutzVertraulichkeit und Diskretion werden zugesichert. Der Übersetzer verpflichtet sich,Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seinerTätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.7. Vergütung und Zahlungsbedingungen(1) Mit der Rückgabe des übersetzten Projektes erstellt und übersendet der Übersetzer eine
Rechnung für das betreffenden Übersetzungsprojekt an den Auftraggeber. Dabei wird dieübliche Mehrwertsteuer berechnet. Der Auftraggeber begleicht die betreffende Rechnung perBanküberweisung innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Erstellung durch den Übersetzer.(2) Die Forderung nach Vorkasse, sofortiger Zahlung bei Dienstleistung für Privatkunden istvorbehalten.(3) Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der fürdie Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er dieÜbergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.(4) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung dertatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B.Portogebühren).(5) Für Sonderwünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf Diskette oder zusätzlicherAusdruck der Übersetzung werden die Unkosten in Rechnung gestellt. (6) Versand: die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier,Fax, E-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber. 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bisdahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. (2) Insofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, verbleibt das Urheberrecht anallen übersetzten Dokumenten, die der Übersetzer dem Auftraggeber übersendet, beimÜbersetzer.9. Vertragskündigung(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur auswichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzergegenüber schriftlich erklärt wurde.(2) Im Falle einer schriftlichen Auftragsstornierung muss der Auftraggeber den bereits fertiggestellten Teil des Auftrags vergüten. Das Honorar bemisst sich nach der vereinbartenBerechnungsgrundlage.9. Anwendbares Recht(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeiteinzelner Bestimmungen nicht berührt.